Was sind Bereitstellungszinsen, und wie lange zahlt man sie?
Bereitstellungszinsen: Was ist das überhaupt?
Wer Immobilien als Eigentum erwirbt, nimmt hierfür häufig ein Darlehen in Anspruch. Für bereitgehaltene, jedoch noch nicht abgerufene Darlehen und Kredite verlangen Banken und andere Einrichtungen des Finanzwesens in der Regel Bereitstellungszinsen. Diese fallen so lange an, bis das Darlehen vollständig abgerufen wurde.
Definition der Bereitstellungsprovision
Bereitstellungszinsen, auch als Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision bezeichnet, werden von Kreditinstituten oder Banken für den Fall erhoben, dass zwischen der vertraglich vereinbarten Auszahlungsreife sowie dem Abrufen der vereinbarten Kreditsumme ein längerer Zeitraum liegt. Wenn der Kreditgeber die Summe für den Darlehensnehmer bereithält, kann er diese nicht anderweitig vergeben. Der Bereitstellungszins dient dazu, diesen Verlust auszugleichen. Ob ein solcher Zins anfällt, hängt von den Konditionen des Kreditvertrags ab. Nicht selten gewährt der Kreditgeber jedoch einen Zeitraum, in dem der Bereitstellungszins noch nicht aufgeschlagen wird. Möchten Sie also die Bereitstellungszinsen umgehen, empfiehlt es sich, diesen Zeitraum im Vertrag zu prüfen.
So vermeiden Sie Bereitstellungszinsen
Dieser kann bei Instituten einen Monat bis hin zu zwei Jahren umfassen. Auch können Sie die Bereitstellungszinsen vermeiden, indem Sie mit dem kreditgebenden Institut die Zahlung der Gesamtsumme bei Auszahlungsreife auf ein Festgeldkonto vereinbaren. Darüber hinaus ist es möglich, die Zinsen für die Bereitstellung zu reduzieren, beispielsweise wenn Sie feststellen, dass Sie einen Teil der Kreditsumme gar nicht mehr benötigen. Tritt dieser Fall ein, können Sie dem Kreditgeber einen dauerhaften Nichtabruf mitteilen. So fallen für diese Teilsumme keine Bereitstellungszinsen mehr an, allerdings erheben Banken und Kreditinstitute in einem solchen Fall eine Nichtabnahmeentschädigung, die jedoch meistens geringer ausfällt als die Bereitstellungsprovision.
Nutzung der bereitstellungszinsfreien Zeit
Gewährt Ihre Bank Ihnen eine bereitstellungszinsfreie Zeit, ist es möglich, dies zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Es empfiehlt sich daher, diesen Aspekt bereits bei der Suche nach dem richtigen Finanzierer zu berücksichtigen. Ansonsten kann es zum Beispiel passieren, dass ein Darlehen zwar einen niedrigeren Zinssatz als ein anderer Kredit hat, aber die Bereitstellungszinsen den Zinsvorteil zunichtemachen. Zudem können Sie von der bereitstellungszinsfreien Zeit profitieren, indem Sie während dieser die Anschlussfinanzierung planen und mit dem Kreditgeber niedrige Zinsen aushandeln. Da die Unterschiede zwischen den Banken und Kreditinstituten teilweise erheblich sind, ist es sinnvoll, sich bei der Suche nach dem Kreditgeber genau zu informieren. So bietet beispielsweise das KfW ein tilgungsfreies Jahr ab der ersten Darlehensauszahlung an. Unterschiedliche Zeiträume ohne Bereitstellungszinsen bieten außerdem die Volksbank, die Commerzbank oder die ING Diba an. Bei der Commerzbank besteht hingegen die Option, im Rahmen der sogenannten „grünen Baufinanzierung“ einen zinsfreien Zeitraum von bis zu 24 Monaten auszuhandeln.
Bereitstellungszinsen zurückfordern - darauf ist zu achten
Die Rückforderung von Bereitstellungszinsen ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtens. Dies ist etwa der Fall, wenn der Kreditgeber vertraglich vereinbarte Termine nicht einhält und im Vertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde. Sind im Kreditvertrag Fehler enthalten, ist es ebenfalls möglich, bereits gezahlte Bereithaltungszinsen zurückzufordern. Dies sollte in jedem Fall von einem juristischen Experten geprüft werden.
Ein wichtiger Bestandteil des Darlehensvertrags
Wenn Sie einen Kreditvertrag zur Finanzierung Ihres Immobilienkaufs abschließen möchten, sollten Sie unbedingt auf die vereinbarten Klauseln zum Bereitstellungszins achten. Wer die Zahlung von Bereitstellungszinsen vermeiden oder deren Höhe reduzieren möchte, hat durch den vereinbarten Zeitraum ohne diesen Zins vielfältige Möglichkeiten, um Geld zu sparen. Übrigens: Wer sein Immobilieneigentum vermietet, verfügt über die Option, den Aufwand für die Bereitstellungszinsen steuerlich geltend zu machen, da sie dann zu den Herstellungskosten gerechnet werden können.

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