Denkmalgeschützte Wohnungen: Wann lohnt sich die Denkmalimmobilie?
Vor- und Nachteile denkmalgeschützter Immobilien
Altbauten und Häuser, die denkmalgeschützt sind, gelten für viele Menschen als Erfüllung des Wohntraums. Oftmals handelt es sich um Altbauten, die über einen besonderen historischen Charme verfügen. Allerdings ist sind einige finanzielle Aufwendungen für den Unterhalt einer denkmalgeschützten Wohnimmobilie einzukalkulieren. Für Käufer eines solchen Objektes gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Investition und den Erhalt mithilfe von Fördermitteln unterstützen zu lassen und darüber hinaus von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Denkmalgeschützte Häuser sind daher nicht nur für die Eigennutzung, sondern vor allem als Anlageimmobilie eine renditestarke Option. In gutem Zustand erzielen solche Immobilien unter Mietern eine hohe Nachfrage und entsprechende Gewinne.
Besonderheiten denkmalgeschützter Gebäude
Ein denkmalgeschütztes Gebäude weist ein höheres Alter auf, darüber hinaus gibt es aber auch noch weitere Kriterien, die dafür sorgen, dass eine Immobilie unter Denkmalschutz gestellt wird. Geregelt sind die entsprechenden Vorgaben im Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich ein Gebäude befindet, weshalb die Regelungen bundesweit nicht einheitlich sind. Ansprechpartner ist hier das Denkmalschutzamt vor Ort oder das Landesamt für Denkmalpflege. Es gibt jedoch gängige Faktoren, die in die Einstufung einfließen. Sie umfassen neben dem Baujahr den Seltenheitswert, die bauliche Qualität und die Architektur des Objektes. Dies führt dazu, dass auch Gebäude wie Leuchttürme, Gefängnisse, Kasernen oder Krankenhäuser denkmalgeschützt sein können. Durch die Kategorisierung entstehen Auflagen, die Immobilieneigentümer beachten müssen, beispielsweise, wenn es um Aus- oder Umbauten sowie Sanierungen und Renovierungen geht. Hier bestehen deutlich mehr Einschränkungen als bei nicht denkmalgeschützten Bauten.
Sinn und Zweck des Denkmalschutzes
Der Denkmalschutz dient dazu, Kulturdenkmäler und historisch relevante Anlagen zu schützen und dauerhaft zu erhalten, ohne sie zu verfälschen, beeinträchtigen oder zu zerstören. Das bedeutet, dass eine Veränderung oder der Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes nicht oder nur eingeschränkt vorgenommen werden dürfen. Auf diese Weise bleiben als schützenswert erachtete Immobilien bewahrt.
Verpflichtungen bei denkmalgeschützten Immobilien
Wer ein denkmalgeschütztes Haus kauft, muss einige Aspekte beachten. So sind größere Umbaumaßnahmen nur in Absprache mit dem Denkmalamt möglich, und das auch nur, wenn sie das Aussehen des Gebäudes nicht verändern. Auch der Erhalt des Denkmals obliegt dem Eigentümer. Ein wichtiger Punkt ist die Denkmalpflege, denn Eigentümer solcher Immobilien sind dazu verpflichtet, das Gebäude instand zu setzen und zu modernisieren, dabei jedoch gleichzeitig den historischen Charakter zu bewahren. Anlaufstellen bei Fragen hierzu stellen die Stiftungen für Denkmalschutz dar. Als bekannteste gilt die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz, eine private, gemeinnützige Stiftung, die sich über Spenden finanziert und sich für den Erhalt von Denkmälern einsetzt. Wer sich über die Verpflichtungen des Denkmalerhalts informieren möchte, findet dort fachkundige Hilfe.
Finanzielle Förderung denkmalgeschützter Objekte
Auch wenn der finanzielle Aufwand höher ist - die Steuervorteile bei Denkmalschutz sind ein wichtiger Faktor, der nicht zu vernachlässigen ist, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude kaufen möchten. Vor allem Investoren, die eine Immobilie sanieren und dann vermieten möchten, erhalten einige steuerliche Begünstigungen. Zu beachten hierbei ist die Denkmal-AfA, in der geregelt ist, in welcher Höhe und über welche Zeit die Kosten für die Instandhaltung steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Demnach dürfen Sie als Vermieter in den ersten acht Jahren nach dem Erwerb des Objektes insgesamt neun Prozent und sowie in den folgenden vier Jahren immerhin noch sieben Prozent der Modernisierungs- und Sanierungsaufwendungen von der Steuer absetzen. Daneben gibt es die AfA (Absetzung für Abnutzung) für reguläre Kapitalanlagen. Hierbei wird die Abnutzung der Substanz eines Altbaus mit berücksichtigt, sodass auch die Anschaffungskosten absetzbar sind. Dazu kommen verschiedene weitere Fördermöglichkeiten wie die KfW-Förderung, die für die energieeffiziente Sanierung denkmalgeschützter Gebäude in Anspruch genommen werden kann.

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