Flurkarte: Die Bedeutung der Katasterkarte bei Immobiliengeschäften
Flurkarte für Grundstücke und Gebäude
Bei der Bewertung von Immobilien kommt der Liegenschaftskarte eine besondere Bedeutung zu. Eine amtliche Flurkarte liefert wichtige Informationen zu einem Objekt und dessen Umgebung. Potenzielle Immobilienkäufer sowie Kaufinteressierte sind daher gut damit beraten, sich einen Flurkartenauszug für die Wohnung oder das Haus samt Grundstück, das sie käuflich erwerben möchten, zu besorgen. Wer eine Flurkarte anfordern möchte, wendet sich an das örtliche Katasteramt. Um den Katasterauszug zu beantragen, stellen Sie einfach einen formlosen schriftlichen Antrag, der mittlerweile auch per E-Mail oder online gestellt werden kann.
Definition und Geschichte der Flurkarte
Die Flur- oder Liegenschaftskarte, auch als Katasterkarte bekannt, enthält wesentliche amtliche Kennzahlen für alle Grundstücke, die auf einem bestimmten Gebiet liegen. Zu den Informationen einer amtlichen Liegenschaftskarte gehören die Flur- und Flurstücksnummern, die Grundstückslage, Flurstücks- und Gemeindegrenzen, die Gebäudenummerierung, Nutzungsart des Bodens und Art der Bebauung sowie Grenz- und Vermessungspunkte und topografische Angaben. Auch Informationen über Hecken, Zäune oder Mauern, die sich auf dem Grundstück befinden, sind hier zu finden. Sie stellt alle Gebäude und Grundstücke, die sich auf dem Gebiet befinden, maßstabsgetreu dar, nicht angegeben sind jedoch die tatsächliche Größe und Fläche. In der Regel werden Maßstäbe von 1:500 oder 1:1000 verwendet, in wenigen Ausnahmefällen auch 1:5000. Flur- und Grundstück sind keine synonym zu verwendenden Begriffe, denn während sich die Größe eines Grundstücks durch Zu- oder Verkäufe ändern kann, ist sie beim Flurstück immer gleich. Auf der Karte ist demnach genau ersichtlich, wie Grundstücke verteilt sind, ob sie mit einer Zufahrtsstraße verbunden sind oder welchen Umriss sie aufweisen.
Dafür wird die Flurkarte benötigt
Prinzipiell dient die amtliche Flurkarte als Nachweis über die Existenz eines Grundstücks. Die Notwendigkeit, eine Flurkarte zu beantragen, ist in verschiedenen Fällen gegeben. Bei der Planung von baulichen Maßnahmen wird sie von Architekten oder Ingenieuren benötigt, da sie eine wichtige Grundlage für die vorbereitenden Tätigkeiten bildet. Für die Immobilienbewertung, die auf der Grundlage von Grundstücksgröße und anderen Faktoren der Umgebung erfolgt, ist eine aktuelle amtliche Flurkarte ebenfalls ein wichtiges Dokument. Immobilienmaklern dient sie für Vermarktungszwecke, während Immobilieninteressenten mit der Flurkarten mit Flurnummern eine Möglichkeit erhalten, Daten zum Grundstück wie etwa Ortsgrenzen, Straßenverläufe oder Bodennutzungsarten einzusehen. Eine besondere Rolle spielt die Katasterkarte bei der Grundsteuerveranlagung sowie der Festsetzung sonstiger Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit der Immobilie anfallen. Flurkarte und Grundbuchauszug gehören zudem zusammen, da erstere die Vorlage für Eintragungen in Letzteres darstellt. Wenn eine Bank oder ein Kreditinstitut Angaben zu einem Grundstück brauchen, um Beleihungswerte festzulegen, greifen sie ebenfalls auf die Informationen der Karte zurück.
Kosten und Antragstellung eines Katasterauszugs
Um eine amtliche Flurkarte zu beantragen, müssen Sie sich an das Amt für Liegenschaftskataster wenden, das für die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zuständig ist. Der Antrag kann formlos gestellt werden, beispielsweise per E-Mail, Fax oder Post. Anzugeben ist, um welche Flurstücke es genau geht und welchen Umfang der Flurkartenauszug aufweisen muss. Für den Antrag der Katasterauszüge ist eine Gebühr zu entrichten. Wie hoch diese ausfällt, variiert und hängt von der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde ab, üblich sind Beträge zwischen 15 und 60 Euro. Einige Bundesländer bieten aber mittlerweile auch die Möglichkeit an, eine digitale Flurkarte kostenlos zu erstellen, dies erfolgt in Form einer Strichzeichnung.
Lageplan oder Flurkarte: Das sind die Unterschiede
Die amtliche Flurkarte enthält eine amtliche Darstellung aller Liegenschaften, zu denen Grundstücke und Flurstücke gehören. Sie bildet die Basis für den Lageplan. Die Karte ist weniger detailliert, dafür jedoch maßstabsgetreu. Ein Liegenschaftsplan ist mit Grenzmaßen, Flurstücken und Flurstücksnummern ausgestattet, während der Lageplan darüber hinaus Angaben über den Grundstückseigentümer, den Grundbucheintrag, zur vorhandenen sowie geplanten Bebauung und zu anderen weiterführenden Fakten enthält. Er wird von einem Vermessungsingenieur individuell für das zu bebauende Grundstück erstellt. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen beide Dokumente vorhanden sein.

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