Person berechnet Grunderwerbsteuer mit Taschenrechner und notiert diese
06. Dezember 2022

Grunderwerbsteuer: Sachsen plant drastische Erhöhung

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Damit müssen Käufer jetzt rechnen

Im Juni 2022 wurde im Rahmen einer zweitägigen Klausurtagung in Radebeul eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für das Bundesland Sachsen beschlossen. Aktuell ist diese Steuer, die bei jedem Immobilienkauf anfällt, im Vergleich der Bundesländer in Sachsen am niedrigsten und liegt auf einem Niveau von 3,5 %. Dies soll sich nun ab dem kommenden Jahr ändern. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Grunderwerbsteuer für ein Grundstück in Sachsen, welche Konsequenzen Immobilienkäufer ziehen sollten und wo sich der Erwerb von Immobilieneigentum dennoch lohnt.

Person berechnet Grunderwerbsteuer mit Taschenrechner und notiert diese

Sachsens Regierung einigt sich auf Erhöhung

Seit der Klausurtagung am 14. und 15. Juni 2022 ist es offiziell: Die Grunderwerbsteuer in Sachsen wird von 3,5 % auf einen Satz von 5,5 % angehoben und erhöht sich somit um 57 %. Gelten soll dieser neue Satz voraussichtlich ab dem 01. Januar 2023. Die Höhe der Grunderwerbsteuer zählte bisher in Sachsen zu den niedrigsten bundesweit. Die drastische Erhöhung wird somit die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie deutlich erhöhen, denn die Steuer, die beim Kauf von Häusern, Wohnungen oder Baugrundstücken anfällt, ist ein Teil der Kaufnebenkosten. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer fungiert der Kaufpreis, aber auch sonstige Gegenleistungen, die im Zusammenhang mit dem Grundstück stehen – zum Beispiel auf der Immobilie lastende Rechte – beeinflussen die Höhe der Steuer. Die Grunderwerbsteuer kann auch bei Schenkung anfallen, es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel beim Immobilienerwerb durch Ehepartner oder Angehörige.

Person berechnet Grunderwerbsteuer

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Sachsen

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer kann, vor allem in Kombination mit höheren Zinsen sowie gestiegenen Kosten für das Bauen an sich, für Baumaterialien und für Strom und Gas, für einen erhöhten Druck auf die Immobilienpreise in Sachsen sorgen. Diese Auswirkungen bekommt jeder zu spüren, der plant, Immobilieneigentum zu erwerben, denn die Kosten für den Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung steigen dadurch an. Dies gilt sowohl für den Erwerb einer fertigen Immobilie als auch für die Grunderwerbsteuer für einen Neubau. Eine mögliche Folge kann eine sinkende Nachfrage sein, vor allem Investitionen sind oftmals eine Konsequenz, die sich aus steigenden Steuersätzen ergibt. Allerdings ist hierbei auch zu beachten, dass die Grunderwerbsteuer für die Bundesländer im deutschlandweiten Vergleich zum Teil noch höher ist und auch die Länder, in denen der Steuersatz ähnlich niedrig ist, über eine Erhöhung des Satzes nachdenken. Gerade bei Eigennutzern ist nicht davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Immobilieneigentum in höherem Maße sinken wird.

Hier lohnt sich der Immobilienkauf in Sachsen noch

Trotz der steigenden Grunderwerbsteuer gibt es in Sachsen noch einige Regionen und Städte, in denen sich der Kauf von Immobilieneigentum lohnt. Lohnenswerte Investitionen lassen sich in den kommenden Jahren vor allem in sächsischen Städten wie Leipzig tätigen. So wird für Immobilien, die sich an urbanen Standorten befinden, aufgrund der stetig wachsenden Nachfrage auch für die kommenden Jahre ein kontinuierlicher Wertzuwachs prognostiziert. Die Grunderwerbsteuer hat auch in Leipzig höhere Kaufnebenkosten zur Folge, diese werden jedoch durch den steigenden Immobilienwert kompensiert. Daher ist der Immobilienkauf hier sowohl für Eigennutzer als auch für Geldanleger eine lohnende und sinnvolle Entscheidung.

Für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer ist prinzipiell das Finanzamt zuständig, das in dem Bezirk ansässig ist, in dem auch das Grundstück oder zumindest der wertvollste Teil der Immobilie befindet. Wenn die Immobilie in mehreren Bezirken von Finanzämtern unterschiedlicher Länder liegt, ist jede Behörde für die Besteuerung des in ihrem Land befindlichen Immobilienteils zuständig.

Prinzipiell muss die Steuer auf jeden Grundstückskauf entrichtet werden, es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen keine Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Dies gilt für Transaktionen zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, zum Beispiel Eltern und Kinder oder Großeltern und Enkelkinder. Darunter fallen Käufe, aber auch Schenkung oder die Erbschaft einer Immobilie. Auch die Grunderwerbsteuer für Eheleute entfällt, sofern hier ein Verkauf von einem Partner an den anderen stattfindet. Allerdings gilt dies nicht für Immobilientransaktionen unter Geschwistern.

Die Grunderwerbsteuer ist von jedem zu zahlen, der eine Immobilie erwirbt. Ihre Höhe ist unter anderem vom Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer abhängig. Die Steuer zählt zu den Kaufnebenkosten und ist daher auf den Kaufpreis aufzuschlagen. Sie ist fällig, sobald eine Benachrichtigung vom Finanzamt beim Käufer eintrifft, in der Regel ist dies nach der notariellen Beurkundung des Kaufs der Fall. Die Höhe der Steuer regelt das jeweilige Bundesland. In Sachsen wird sich der Satz für die Grunderwerbsteuer ab 2023 von 3,5 % auf 5,5 % erhöhen.

Für den privaten Kauf einer Immobilie sind weder Kaufpreis noch Grunderwerbsteuer oder Notarkosten steuerlich absetzbar. Wer jedoch sein Objekt vermietet, hat die Option, die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben. Die Erklärung ist der Anlage der Steuererklärung hinzuzufügen. Dort sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzugeben, der Abzug erfolgt direkt im Jahr der Entstehung von der Steuerlast. Auch wenn die Immobilie gewerblich genutzt wird, kann die Grunderwerbsteuer von der Steuer abgesetzt werden. In diesem Fall gelten sie als Betriebsausgaben.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, müssen Sie die Transaktion durch einen Notar beurkunden lassen. Im Rahmen der Beurkundung informiert der Notar auch das zuständige Finanzamt. Dieses versendet dann zeitnah den Steuerbescheid und die Zahlungsaufforderung. Sobald Sie beides erhalten haben, ist der Betrag für die Grunderwerbsteuer innerhalb von vier Wochen zu zahlen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits entrichtet wurde oder nicht. Käufer und Verkäufer haften – unabhängig von der Regelung im Kaufvertrag – als Gesamtschuldner, allerdings wird die Steuer üblicherweise vom Käufer übernommen. Das Finanzamt kann jedoch, sofern er der Zahlungspflicht nicht nachkommt, auch an den Verkäufer herantreten und von ihm die Zahlung der Steuer fordern.