Neuberechnung der Grundsteuer: Das müssen Eigentümer jetzt wissen
Das müssen Immobilieneigentümer beachten
Durch die Grundsteuerreform sind Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, bis spätestens Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Bereits im Frühjahr sind bei vielen Eigentümern Informationsschreiben der Finanzämter eingetroffen, die darauf hinweisen. Insgesamt 35 Millionen Immobilien sind von der Grundsteuerreform 2022 betroffen. Wir zeigen auf, was bei der Erklärung zu beachten ist.
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Begriffserklärung und Zweck der Grundsteuer
Die Grundbesitzsteuer, kurz Grundsteuer, wird durch die Gemeinden und Städte erhoben. Sämtliche Eigentümer von Immobilien sind dazu verpflichtet, diese Steuer abzuführen. Als gesetzliche Grundlage fungiert das Grundsteuergesetz, die Berechnungsgrundlagen unterliegen den jeweiligen Gemeinden. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, die auf sämtliche Formen des Immobilien- und Grundbesitzes abfällt. Sie gilt auch für Teileigentum und Erbbaurechte. Je nach Form des Immobilieneigentums gibt es verschiedene Varianten der Grundsteuer. Die Grundsteuer A ist auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die Grundsteuer B auf alle privat genutzten bebauten und bebaubaren Grundstücke zu entrichten. Vermieter können die Grundsteuer auf Mieter umlegen, denn sie zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten.
Reform der Grundsteuer 2022: Das ändert sich
Bereits im April 2018 wurde über einen richterlichen Beschluss bestimmt, dass die bis dahin geltenden Regelungen für die Grundsteuer nicht verfassungskonform sind, da die bisherigen Einheitswerte auf veralteten Werten beruhten - in den alten Bundesländern auf Bodenrichtwerten von 1964, in den neuen auf Bodenrichtwerten aus dem Jahr 1935. Dies führte zu großen Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Immobilienvermögen, da sich diese im Laufe der Jahre stark verändert haben und zum Teil deutlich von den tatsächlichen Werten abweichen. Aus diesem Grund wurde die neue Grundsteuerreform beschlossen. Eigentümer müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung einreichen, um die neue Grundsteuer ab 2025 zu berechnen. Dies dient dem Ziel, bei der Grundsteuerberechnung aktuelle Werte zugrunde zu legen. Manche Eigentümer werden einen höheren Steuersatz entrichten müssen, während es für andere günstiger wird. Die individuelle Höhe des Steuersatzes ist jedoch noch nicht konkret benennbar.
Berechnungsbeispiel: Grundsteuerneuberechnung in Berlin
Abhängig vom Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen für die Bewertung, denn die Länder konnten sich zwischen dem wertorientierten Bundesmodell oder einem eigens formulierten Bewertungssystem entscheiden. Darüber hinaus gibt es das Flächenmodell, das Flächen-Lage-Modell, das Wohnlagenmodell oder das Flächen-Faktor-Modell. Für Berlin gilt zur Berechnung der neuen Grundsteuer das durch den Bund bestimmte Modell. Um die Grundsteuer neu zu berechnen, ist die folgende Formel zu verwenden: Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer. Für ein Einfamilienhaus beträgt die Grundsteuermesszahl 2,6 ‰, während der Hebesatz in Berlin bei 815 % liegt. Weist ein Einfamilienhaus den Einheitswert von 20.000 Euro auf, ergibt sich daraus folgende Kalkulation: 20.000 Euro x 2,6 Promille x 810 Prozent = 421,20 Euro jährlich. Im Quartal ist somit eine Steuer in Höhe von 105,30 Euro zu entrichten.
Feststellungserklärung: Diese Daten sind notwendig
In der Erklärung, die im Juli 2022 durch die Finanzämter bereitgestellt wurde, sind Lage, Grundstücksart und -fläche, Wohnfläche sowie Baujahr und - im Fall von Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen - der Eigentumsanteil anzugeben. Auch der Bodenrichtwert ist bei der Grundsteuer ein wichtiger Faktor, der mit einkalkuliert wird und daher anzugeben ist. Die Erklärung wird in elektronischer Form per ELSTER-Portal an das jeweils zuständige Finanzamt übermittelt. Für einige kann hierbei vor allem die Berechnung der Wohnfläche zur Herausforderung werden. Im Fall von Privateigentümern könnte es einfacher sein, die zu ermittelnde Bruttogrundfläche zu wählen. Sie fällt möglicherweise etwas höher aus, was allerdings bei Wohnimmobilien voraussichtlich keine nennenswerten steuerlichen Auswirkungen hat. Nicht zu empfehlen sind grobe Schätzwerte, denn das Finanzamt legt hier großen Wert auf Genauigkeit. Wer sich nicht sicher ist, kann die Erklärung als vorläufigen Bescheid einreichen und die Abgaben im Jahr 2023 noch berichtigen.
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