Handwerkerrechnung absetzen und Steuervorteil nutzen
Handwerkerrechnung absetzen und dadurch die Steuerlast senken
Wenn in Ihrer Wohnung oder im Haus Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Instandsetzungsmaßnahmen anfallen, können Sie die Handwerkerkosten steuerlich absetzen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht alle Leistungen können hierfür genutzt werden, zudem ist es auch nur in einer bestimmten Höhe möglich, die Kosten geltend zu machen. Wer jedoch die Bedingungen hierfür gut kennt, erhält die Möglichkeit, bis zu 1.200 Euro an Steuern im Jahr zu sparen. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeistertätigkeiten oder Gartenpflegearbeiten können sogar bis zu einer Höhe von 20.000 Euro abgesetzt werden, was einen Abzug von bis zu 4.000 Euro ermöglicht.
Anerkannte Handwerkerleistungen
Um die Steuer der Handwerkerrechnung absetzen zu können, müssen die Arbeiten zu Reparatur- oder Modernisierungszwecken ausgeführt worden sein. Unerheblich hierbei ist, ob es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Haus handelt, allerdings muss die steuerpflichtige Person die Immobilie selbst nutzen. Absetzbar sind prinzipiell nur Lohn- und Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer und Fahrtkosten. Das bedeutet, Materialien wie Fliesen, Farben oder Füllmasse sind nicht absetzbar. Es ist aber rechtens, Rechnungen von verschiedenen Handwerkern über das gesamte Jahr zu sammeln und diese dann gebündelt beim Finanzamt einzureichen. Hierbei gilt ein Höchstbetrag von 6.000 Euro. Für die Handwerkerkosten können 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Zu den absetzbaren Rechnungen gehören unter anderem Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen, Maler-, Tapezier- oder Fliesenarbeiten, Dach- und Fassadenarbeiten, für den Ausbau von Dachgeschoss oder Keller, Reparaturen nach Wasser- oder Sturmschäden sowie für Schadstoffsanierungen, Gartenarbeiten oder die Wartung, Reparatur und der Austausch von Heizung, Gas-, Elektro- und Wasserinstallationen. Daneben können Sie auch haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen, zum Beispiel Putzleistungen, Gartenpflege, den Winter- und Streudienst sowie Hausmeisterarbeiten und Umzugskosten.
Voraussetzungen für steuerliche Begünstigungen
Damit Sie eine Handwerkerrechnung absetzen können, muss gewährleistet sein, dass Sie selbst in der Wohnung oder im Haus leben und die Beauftragung des Handwerkers als Privatperson vornehmen. Dies ist auch für Zweit- oder Ferienwohnungen möglich, solange sich diese innerhalb Deutschlands befinden. Dazu muss eine ordentliche Rechnung des Handwerkers vorliegen, die den Arbeitslohn und die Materialkosten separat ausweist. Wer in Eigenleistung tätig wird, kann demnach nicht vom Steuervorteil profitieren. Überdies ist es erforderlich, die Rechnung per Überweisung zu begleichen, denn Barzahlungen sind nicht zulässig.
Steuerermäßigung beantragen
Wer Handwerkerkosten steuerlich absetzen möchte, trägt diese in die Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr ein. Seit dem Steuerjahr 2019 existiert hierfür eine eigene Anlage, in der haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen werden. Zu beachten ist, dass die Handwerkerrechnung nur an einer Stelle eingetragen wird. Nicht zulässig ist es, sie gleichzeitig als Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Leistungen zu vermerken, wenn die Handwerkerleistungen schon in dieser Anlage zu finden sind. Für Mieter empfiehlt es sich, die jährliche Betriebskostenabrechnung zu prüfen, denn Handwerkerleistungen sind dort vermerkt. Heben Sie am besten alle Rechnungen und die Betriebskostenabrechnung auf, um diese bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die Belege können ein Jahr, nach dem der Steuerbescheid rechtskräftig gültig ist, entsorgt werden.
Tipps für anstehende Handwerkerleistungen
Vor allem bei aufwändigen Sanierungsarbeiten passiert es schnell, dass die Höhe der absetzbaren Beträge von 6.000 Euro überschritten wird. Allerdings ist es nicht möglich, die darüber hinaus gehenden Kosten steuerlich geltend zu machen. Es gibt jedoch eine sinnvolle Möglichkeit, auch diese in die Steuererklärung einzubeziehen. So können Sie anstehende Ausgaben für Handwerkerleistungen auf die kommenden zwei Jahre verteilen, um für beide Jahre eine separate Rechnung zu erhalten. Auch ist es möglich, Maßnahmen zum Ende eines Jahres zu beginnen und die Zahlung dann auf dieses und das folgende Jahr aufzuteilen. Darüber hinaus gilt es als rechtmäßig, in der elektronischen Lohnsteuerkarte Freibeträge für Handwerkerleistungen zu beantragen. Dies ist bis zu einem Freibetrag von 4.800 Euro machbar. Unter Umständen fordert das Finanzamt hierfür Nachweise, weshalb Sie alle schriftlichen Dokumente wie Kostenvoranschläge aufheben sollten. Dies senkt die monatliche Steuerlast.

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