Wer zahlt die Maklerprovision? Gesetz 2021, Höhe & Verteilung
Wer bezahlt zukünftig die Maklerprovision?
Nach neuer Gesetzgebung müssen Maklergebühren in Deutschland ab 2021 zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie aufgeteilt werden. Dies könnte Hunderttausenden von Hauskäufern jedes Jahr Milliarden von Euro ersparen.
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Gesetzliche Regelungen fehlten
Bisher war die Maklerprovision nicht gesetzlich geregelt und wurde im Laufe der Jahrzehnte in der Regel auf den Käufer abgewälzt. Der zu zahlende Betrag variiert von Bundesland zu Bundesland, ebenso wie die tatsächliche Aufteilung. In Berlin und Brandenburg beispielsweise ging die gesamte Maklerprovision – einschließlich der Mehrwertsteuer – in Höhe von 7,14 % vollständig zu Lasten des Käufers. Auch in Hamburg (6,25 %), Hessen (5,95 %) und Bremen (5,95 %) kommt dieser normalerweise für die gesamte Höhe der Provision auf.
Maklerprovisionen im europäischen Vergleich
Die Maklerprovision ist in Deutschland oft doppelt so hoch wie in anderen europäischen Ländern (in Österreich liegt sie zum Beispiel bei 3 bis 4 %, in Belgien oder Schweden bei 3 bis 5 %). Allgemein lässt sich feststellen, dass die Beträge dort, wo der Verkäufer sie bezahlt, niedriger sind. Ein Zusammenhang mit dem Interesse des Verkäufers, die Gebühr nach unten auszuhandeln, wenn er selbst einen Teil der Provision tragen muss, lässt sich nicht von der Hand weisen. Deshalb hoffen nicht wenige neben einer Klärung der Verteilung durch die neue Gesetzgebung auch auf eine Reduzierung der Höhe vielerorts.
Bares Geld sparen
Schätzungen zufolge könnten Käufer bei 500.000 Immobilienverkäufen pro Jahr in Deutschland bis zu 3 Milliarden Euro einsparen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 5. Juni 2020 zugestimmt, sodass es spätestens Anfang 2021 in Kraft treten kann. Unabhängig von der Gesetzeslage bieten wir von EverEstate unsere Wohnungen weiterhin provisionsfrei an. Werfen Sie einen Blick in unser Portfolio und finden Sie Ihr neues Traumzuhause.
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Wilmersdorf