Wohnfläche berechnen: So wird richtig gemessen
Darauf ist zu achten, um die Wohnfläche zu berechnen
Es kommt häufig vor, dass die tatsächliche Fläche einer Immobilie von der Quadratmeter-Angabe, die im Kauf- oder Mietvertrag ausgewiesen ist, abweicht. Aus diesem Grund kann es lohnenswert sein, selbst einmal genau nachzumessen oder eine professionelle Wohnflächenberechnung von einem Gutachter vornehmen zu lassen. Hierzu gibt es mehrere Methoden, empfehlenswert ist es jedoch, sich an der Wohnflächenverordnung zu orientieren. Sie bildet in juristischen Streitfällen in der Regel die Grundlage für die Bestimmung der Wohnfläche einer Immobilie.
Direkt zum Wunschthema
Kaufberatung buchen
Die Experten des Hauses unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie - kostenlos und unverbindlich.
Mit dem Fortfahren, akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.
Definition der Wohnfläche
Laut Definition der Wohnfläche umfasst sie sämtliche Räume einer Wohnung oder eines Hauses. Sonderregelungen gelten für nicht direkt im Wohnbereich gelegene Flächen wie Balkon, Keller oder Terrassen, die je nach Berechnungsmethode vollständig, zum Teil oder gar nicht einkalkuliert werden. Die gesamte Fläche ergibt sich aus der Summe der anrechenbaren Grundflächen der Immobilie. Für die Berechnung der Wohnfläche gibt es verschiedene Kalkulationsmethoden. Entsprechend unterschiedlich fallen auch die möglichen Ergebnisse aus, die Sie erhalten, wenn Sie die Fläche eines Objektes berechnen. Einen Sonderfall bildet die Wohnfläche bei Dachschrägen, denn wer in einer Dachgeschosswohnung lebt, verfügt über eine geringere Fläche aufgrund der schrägen Wände. Aus diesem Grund geht gemäß Wohnflächenverordnung die Fläche erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern vollständig in die Kalkulation mit ein. Ist die Raumhöhe geringer als einen Meter, wird sie gar nicht berücksichtigt, liegt sie zwischen diesen beiden Grenzwerten, erfolgt die Anrechnung zur Hälfte.
Wohnfläche berechnen nach DIN-Norm 277
Die Flächenberechnung gemäß DIN-Norm 277 basiert auf den Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau. Sie gilt als vorteilhaft für Eigentümer, da sie ein maximales Flächenergebnis erzielt. Bei dieser Vorgehensweise werden auch Balkons, Kellerräume, Terrassen und Dachflächen mit ihrer vollen Fläche einkalkuliert. Dadurch ergibt sich gemäß dieser Methode vor allem bei Dachgeschosswohnungen häufig eine deutlich höhere Flächenanzahl als bei anderen Messmethoden. Kalkuliert wird die Fläche hierbei anhand des Innenmaßes (sogenanntes lichtes Maß) zwischen den jeweiligen Bauteilen von der vorderen Kante der Wandbekleidung.
Welche Art der Wohnflächenberechnung zu Ihnen passt
Es empfiehlt sich, die Berechnungsmethode für die Fläche im Kauf- oder Mietvertrag festzuschreiben. Günstiger für Mieter oder Käufer ist in der Regel die Wohnflächenkalkulation gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV), da hierbei eine geringere Fläche erzielt wird und sich daraus entsprechend ein günstigerer Miet- bzw. Kaufpreis ergibt. Vermieter bzw. Eigentümer hingegen profitieren eher von der Variante gemäß DIN-Norm 277. Wenn im Vertrag nichts geregelt ist, wird durch die Gerichte meistens die WoFlV zugrunde gelegt. Sie fungiert seit dem Jahr 2004 als sogenannte Berechnungsgrundlage erster Wahl. Auch Käufer müssen eine professionelle Wohnflächenberechnung häufig durchführen, wenn sie eine Finanzierung beantragen möchten. Eine Wohnflächenberechnung für die Bank gibt dieser Aufschluss darüber, wie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu bewerten ist.
Falsche Wohnfläche: Ihre Rechte als Käufer
Wer nach dem Kauf feststellt, dass die Fläche der Immobilie von den Angaben im Vertrag abweicht, hat die Möglichkeit, einen Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen. Hierbei ist die Höhe der Flächenabweichung nicht von Bedeutung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verkäufer über die Beschaffenheit der Immobilie in Form einer konkreten Quadratmeterzahl eine Garantie im Vertrag zugesichert hat. Auch besteht die Möglichkeit, komplett vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus können mitunter Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierfür muss keine bewusste Täuschung stattfinden, auch unbewusste Falschangaben reichen als Grund für den Schadensersatzanspruch bereits aus.