Der Energieausweis - was er aussagt, und wie Sie ihn online ausstellen
Unerlässliches Dokument für vermietete Immobilien
Der Energieausweis fungiert quasi als Steckbrief für ein Gebäude. Er zeigt auf, wie energieeffizient ein Gebäude ist und macht dadurch den Energieverbrauch transparent und auf bundesweiter Ebene vergleichbar. Jeder Immobilieneigentümer ist gut damit beraten, über die Vorgaben der Energieeffizienz Bescheid zu wissen, um den Energieausweis zu erstellen, denn er ist in sehr vielen Fällen verpflichtend zu erstellen. Der Energiepass ermöglicht es, den Verbrauch realistisch einzuschätzen und somit anfallende Kosten für Heizung und Stromverbrauch besser zu kalkulieren. Neben dem Verbrauch einer Immobilie enthält der Energieausweis auch Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen.
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Notwendigkeit des Energieausweises
Als Immobilienbesitzer sind Sie nicht automatisch dazu verpflichtet, den Energieausweis erstellen zu lassen. Obligatorisch ist er allerdings laut Energiesparverordnung (EnEV) für Neubauten sowie für Objekte, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen. Mieter und Käufer haben ein Anrecht auf ausreichende Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes, weshalb Vermieter und Verkäufer einen solchen Nachweis erbringen müssen. Wenn Wohnungen als Bestandteil eines Hauses fungieren, wird der Energieausweis meistens direkt für das gesamte Gebäude ausgestellt. Auch wenn Sie umfassende Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude planen, müssen Sie sich darum kümmern, den Energiebedarfsausweis ausstellen zu lassen. In einigen Fällen ist es möglich, den Energieausweis online zu beantragen. Anbieter für anerkannte Energieausweise sind unter anderem Ista, 1000hands, Dibt oder Techem.
Arten von Energieausweisen
Die Ausstellung des Nachweises über die Energieeffizienz kann als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erfolgen. Beide Gutachten sind für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig. Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem Jahr 1977 errichtet wurden und in der Zeit seitdem keine energetische Sanierung erhalten haben, ist der Bedarfsausweis obligatorisch. Untersucht und bewertet hierbei werden die Heizungsanlage, die Dämmung der Immobilie sowie die Qualität der Fenster. Diese Beurteilung führt ein Sachverständiger durch. Die Erstellung dieses Nachweises kostet zwischen 150 und 1000 Euro, abhängig ist dies vom Bundesland, vom Aufwand sowie vom Anbieter. Der Energiebedarfsausweis ist etwas kostenintensiver als der Verbrauchsausweis, für den in der Regel lediglich finanzielle Aufwendungen von 30 bis 100 Euro anfallen. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der tatsächliche Verbrauch der letzten drei Jahre betrachtet, Basis hierfür ist die Heizkostenabrechnung. Der Grund für die Kostenunterschiede liegt im deutlich höheren Aufwand des bedarfsorientierten Energieausweises, für den eine fundierte Analyse durch einen Experten erfolgt.
Energiekennzahlen und Einflussfaktoren
Die auf dem Energieausweis angeführten Energiekennziffern ermöglichen den bundesweiten Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Immobilien. Einen Rückschluss auf den voraussichtlich zu erwartenden Energieverbrauch lassen Sie allerdings nur bedingt zu, da hierfür verschiedene Einflussfaktoren bestehen, die nicht im Energieausweis vorhanden sind. Zudem sind die Referenzwerte älterer Energieausweise nicht unbedingt mit denen auf neuen Dokumenten vergleichbar, da die Energiekennziffern bis zum Jahr 2014 anders bewertet wurden. Die Beurteilung war bis zu diesem Zeitpunkt für viele Gebäude deutlich weniger streng und fiel somit häufig positiver aus als bei neuen Immobilien. Dies gilt allerdings nicht für die wichtige Kennziffer des Endenergiebedarfs, deren Berechnungsverfahren sich nicht geändert hat.
Gültigkeitsdauer des Energieausweises
Gemäß EnEV beträgt die Gültigkeit von Energieausweisen üblicherweise zehn Jahre. Dies gilt sowohl für den Bedarfs- als auch für den Verbrauchsausweis. Ist diese Frist abgelaufen, ist ein neuer Ausweis zu erstellen. Eine Ausnahme von dieser Regelung galt für Energieausweise, die vor dem Oktober 2007 ausgestellt wurden, da diese in manchen Fällen nicht mit den Mindestangaben versehen wurden, weshalb sie Ende Oktober 2014 ungültig wurden und ersetzt werden mussten.